Reitanlage Düster
Reitanlage Düster

Unsere Pflichten

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

 

I.   Betriebsordnung

 

1.     Unbefugten ist das Betreten

-         der Ställe,

-         der Sattel- und Futterkammern,

-         der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

2.     Die am schwarzen Brett angegebenen Stallruhezeiten sind einzuhalten.

3.     Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.

4.  Der Unterricht durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, in dem Reitbetrieb bedarf der vorherigen Zustimmung von Herrn H.-W. Düster.

5.   Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der von Herrn H.-W. Düster, erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind mit Herrn H.W. Düster abzusprechen.

6.     Anträge und Beschwerden sind an Herrn H.-W. Düster zu richten.

7.   Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.

 

II.  Reitordnung

 

1.     Die von Herrn H.W. Düster festgelegte Zeiteinteilung für Abteilungs- und Einzelunterricht ist am schwarzen Brett ersichtlich. Zur Zeit des Voltigierunterrichtes dürfen keine andere Pferde in der Bahn verbleiben. In den übrigen Zeiten steht die Bahn den Reitern zur freien Verfügung.

Longiert werden darf nur, wenn sich höchstens 4 Reiter in der Bahn befinden und auch nur mit deren Einverständnis.

2.    Vor betreten und verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen

      („Tür frei bitte!!!“ – „Ist frei!“).

3.     Das Aufsitzen erfolgt nicht in der Stallgasse, sondern erst in der Bahn, bzw. dem Reitplatz.

4.     Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.

5.   Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50 m (drei Schritte) einzuhalten.

6.    Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheits-Gründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbei geritten.

7.     Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie.

8.  Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: „Bitte Handwechsel“. Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten.

9.   Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder bei nicht mehr als 4 anwesenden Reitern, deren Einverständnis voraussetzend, zulässig.

10. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.

11. Außer bei der Springarbeit sind die Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.

12. Die Schulpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Die Abmeldung eines bestellten Schulpferdes muß mindestens einen Tag vor der bestellten Zeit geschehen, andernfalls wird die Reitstunde berechnet. Stets muss die Stunde bezahlt werden, wenn einem weiteren Interessenten das Pferd für diese Stunde versagt wurde.

 

III. Reiten im Gelände

 

1.     Bei einem Ausritt auf Schulpferden müssen angefangene Stunden voll bezahlt werden. Sind längere Ausritte -ganztägig oder mehrtägig- geplant, so sind mit Herrn H.-W. Düster hierüber Sondervereinbarungen zu treffen.

2.   Bei Ausritten von Abteilungen ist der Reitlehrer oder sein Vertreter für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Rittes verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

3.     Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mit zu führen.

4.     Bei Begegnungen mit anderen Reitern oder Fußgängern nur Schritt reiten.

5.     Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu kennzeichnen und am Schluß der Gruppe zu reiten.

6.     Im Übrigen gelten für den fairen Reiter folgende Gebote:

 

-     Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten   Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.

-         Verzichte nicht auf die feste Sturzkappe.

-         Sorge für hinreichenden Versicherungsschutz für Reiter und Pferd.

-         Kontrolliere täglich den verkehrsreicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.

-       Vereinbare die ersten Ausritte mit andere Reitern; in der Gruppe macht der Ausritt mehr   Spaß und ist sicherer!

-     Reite nur auf den, nach geltendem Recht, hierfür freigegebenen Wegen und Straßen,   niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt!

-    Meide Grabenböschungen und schmale Ackerraine, beachte Naturverjüngungen oder   Forstkulturen!

-        Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen können!

-  Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadensersatz.

-     Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Schaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegnerschaft!

 

Hans-Werner Düster